Nachtflug
Ist man stolzer Inhaber einer JAR-FCL Lizenz oder des PPL (A) mit CVFR steht der Nachtflugberechtigung nichts mehr im Wege.
Um in den Genuss eines Nachtanfluges an einem großen Verkehrsflughafens zu kommen oder endlich den ganzen Sonnenuntergang genießen zu können muss man sich noch einmal in die Schulung begeben.
Fünf Flugstunden mit Lehrer, davon eine Stunde Überlandflug sind Mindestvoraussetzung.
