Privatpilot/in National
Die Nationale Privatpilotenlizenz berechtigt Sie Sichtflüge am Tage innerhalb Deutschlands durchzuführen. Sie ist auf leichte, einmotorige, zweisitzige Flugzeuge wie die Cessna 150 oder die Diamond Katana beschränkt.
Der PPL (N) kann in modularen Schritten bis zur JAR-FCL Euro Lizenz erweitert werden.
Ausbildung PPL (N)
Theorie in den Fächern
Luftrecht – Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse – Meteorologie - Menschliches Leistungsvermögen – Betriebliche Verfahren - Navigation - Aerodynamik – Flugleistung - Flugplanung - Sprechfunkverkehr
Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt als Fernlehrgang in Kombination mit Nahunterricht in unseren Unterrichtsräumen.
Flugausbildung:
35 Flugstunden Ausbildung (wird die Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen 30 Stunden) - davon mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht.
Allgemeine Voraussetzungen zu Beginn der Ausbildung
· Aufnahmeantrag Mitgliedschaft IGF
· Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
· 1 Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch
· Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
· Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0 von Behörde zu Behörde)
· Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
· Erklärung über schwebende Strafverfahren
· Bescheinigung über Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder „Erste Hilfe“ zu Beginn der praktischen Schulung (max. 1 Jahr alt)
· 4 Passbilder (3,5 x 4,0 cm)
· Ausbildungsvertrag
