|
|
 |
  
PPL (N)
+ PPL (N) - Die nationale Lizenz
Die nationale Privatpilotenlizenz berechtigt Sie Sichtflüge am Tage
innerhalb Deutschlands durchzuführen. Sie ist auf leichte
einmotorige zweisitzige Flugzeuge wie die Cessna 150 oder die
Diamond Katana beschränkt.
Der PPL (N) kann in modularen Schritten bis zur JAR-FCL Euro
Lizenz erweitert werden.
Allgemeine Voraussetzungen zu Beginn der Ausbildung
· Aufnahmeantrag Mitgliedschaft IGF
· Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
· 1 Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem
Familienstammbuch
· Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
· Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0 von Behörde zu Behörde)
· Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
· Erklärung über schwebende Strafverfahren
· Bescheinigung über Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am
Unfallort“ oder „Erste Hilfe“ zu Beginn der praktischen Schulung
(max. 1 Jahr alt)
· 4 Passbilder (3,5 x 4,0 cm)
· Ausbildungsvertrag
Ausbildung PPL (N)
Theorie in den Fächern
Luftrecht – Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse – Meteorologie -
Menschliches Leistungsvermögen – Betriebliche Verfahren - Navigation
- Aerodynamik – Flugleistung - Flugplanung - Sprechfunkverkehr
Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt als Fernlehrgang in
Kombination mit Nahunterricht in unseren Unterrichtsräumen.
Flugausbildung:
35 Flugstunden Ausbildung (wird die Ausbildung innerhalb von 4
Monaten abgeschlossen 30 Stunden) - davon mindestens 10 Stunden
Alleinflug unter Aufsicht.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
 |
Ihr Traum vom Fliegen: Der
Pilotenschein
Wir bringen Sie ans Ziel.
Unser
Ausbildungs-leiter Dirk Bielenberg steht Ihnen Rede und
Antwort:

|
 |
 |
 | |