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Die "Euro Lizenz"
JAR-FCL PPL(A)
+ JAR-FCL PPL(A) - Durchgängige Ausbildung zur “Euro-Lizenz”
Internationale Lizenz für Sichtflüge am Tage innerhalb Deutschlands
und allen JAR-Ländern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer
nichtgewerbs- und nicht berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher
oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz ein-getragenen
Muster.
Mit der Erlaubnis wird die Klassenberechtigung für einmotorige
kolbengetriebene Land-flugzeuge bis einem zulässigem Abfluggewicht
von 2000 kg erworben.
Allgemeine Voraussetzungen zu Beginn der Ausbildung
· Aufnahmeantrag Mitgliedschaft IGF
· Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
· 1 Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem
Familienstammbuch
· Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
· Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0 von Behörde zu Behörde)
· Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
· Erklärung über schwebende Strafverfahren
· Bescheinigung über Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am
Unfallort“ oder „Erste Hilfe“ zu Beginn der praktischen Schulung
(max. 1 Jahr alt)
· 4 Passbilder (3,5 x 4,0 cm)
· Ausbildungsvertrag
Ausbildung (JAR-FCL 1.125)
Theorie in den Fächern
Luftrecht – Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse – Meteorologie -
Menschliches Leistungsvermögen – Betriebliche Verfahren - Navigation
- Aerodynamik – Flugleistung - Flugplanung - Sprechfunkverkehr
Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt je nach Ihrem Wunsch
entweder im Nahunterricht in kleinen Gruppen oder als Fernlehrgang in
Kombination mit Nahunterricht in unseren Unterrichtsräumen.
Flugausbildung:
45 Flugstunden Ausbildung - davon mindestens 25 Stunden mit Lehrer,
sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon
mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug
über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen
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